23.11.2021
Gemeinderatssitzung am 23.11.2021

Ö1 – Es wurden die öffentlichen Niederschriften der GR-Sitzung vom 12.10.2021 und 09.11.2021 genehmigt.


Ö2 – Es gab keine zu veröffentlichenden Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung.


Ö3 – Es wurden diverse Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. S 23/1 „Sondergebiet Grundschule / Sportplatz“, 5. Änderung mit integriertem Grünordnungsplan gefasst. Herr Brahm (Architekt / Ersteller des Flächennutzungsplans und Bebauungsplans) moderierte diesen Tagesordnungspunkt.

Es wurden Einwendungen und Hinweise von Bürgern und Behörden im Rahmen der „frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB“ behandelt.

Wichtig in dem Zusammenhand sind:

„Der Geltungsbereich der Planung wird geändert. Die Fl.-Nrn. 89, 89/1, 90 und 100 sind nicht mehr Teil des Geltungsbereiches. Auf den verbleibenden Fl.-Nrn. 89/2, 89/3 sind keine Rodungen von Waldflächen vorgesehen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände sind nicht zu befürchten.“

„Es kommt nicht zu einem Waldflächenverlust.“

Der Sportbetrieb des VDS kann auf dem verbleibenden, halben Fußballfeld fortgeführt werden. „Die Gemeinde möchte eine Weiterführung der Vereinsnutzung auf dem Gelände ermöglichen.“ Für die Weiternutzung des verbleibenden Sportplatzes ist ein Lärmschutzgutachten erforderlich. Dieses wird noch erstellt.

„Die Bedenken hinsichtlich der Baumfallzone (Sicherheitsstreifen) werden dahingehend berücksichtigt, dass die Baumfallgrenze von 25m vom Waldrand zurückgesetzt wird.“


Ö4 – ist entfallen, da in Ö3 schon abgehandelt.


Ö5.1 – Dem „Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 138/86, Gem. Spardorf, Schwedenstr. 5c“ wurde statt gegeben.

Ö5.2 – Dem „Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 138/30, Gem. Spardorf, Sandstr. 14“ wurde ebenfalls statt gegeben.


Ö6 – „Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung der Umsetzbarkeit eines Jobrad-Leasingangebot für die Arbeitnehmer der Gemeinde. Danach soll ein Ausschreibungsverfahren hierzu angestoßen werden.“

Der Gemeinde entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. Die Mitarbeiter der Gemeinde haben davon einen finanziellen Vorteil und es wird das Fahrradfahren gefördert.


Ö7 – (Information) Für die Reparatur der Turmuhr des Glockenhauses kostete 9.377,20€ statt den veranschlagten 8.002,75€. Es kam somit zu einer Preissteigerung.


Ö8 – „Die Staatsregierung fördert den Breitbandanschluss von Schulen und Rathäusern.“

„Die Förderung beträgt davon 80 % oder maximal 50.000 €. Nach der Berechnung des Planungsbüros beträgt der Anteil der Gemeinde 11.360,48 € brutto.“

Es erging folgender Beschluss:

„Den Auftrag für die Herstellung eines Glasfaseranschlusses an der Schule in Spardorf erhält die Firma Deutsche Telekom Business Solutions GmbH, München aufgrund des Angebots vom 12. Oktober 2021, das nach rechnerischer Prüfung mit 56.802,40 € endet. Das Büro Corwese wird beauftragt, den Zuwendungsantrag nach den GWLAN-Richtlinie zu erstellen.“